Office Zug

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich und Anwendung:

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, zwischen der OFFICE ZUG AG, sowie des OFFICE ZUG eigenen Online-Shops „BÜRO FÜR BÜRO“ und ihren Partnern. Der Einfachheit halber im Folgenden „OFFICE ZUG“ genannt. Abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden sind. Die OFFICE ZUG behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils gültigen AGB werden den Partnern in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Bestellungen und Lieferungen:

Mit dem Abschluss der Bestellung anerkennt der Partner die AGB der OFFICE ZUG. Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können ohne ausdrückliches Einverständnis der OFFICE ZUG nicht annulliert werden. Ein Vertrag kommt mit der Zustimmung der OFFICE ZUG, spätestens jedoch mit der Lieferung an den Partner zustande. Vertragsabschluss und Lieferung erfolgen in jedem Fall unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Partners und der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der bestellten Produkte.

Die angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt ohne Gewähr. Die OFFICE ZUG haftet in diesem Fall dem Partner nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung der OFFICE ZUG zurückzuführen ist. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die OFFICE ZUG keinen Einfluss hat (Beispiele: Streik, Aussperrung, Materialausfall, Betriebsstörung beim Hersteller, Transportprobleme), ist die OFFICE ZUG berechtigt, die Bestellung zu annullieren. Vom Partner gewünschte Bestellungsänderungen oder -Annullierungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der OFFICE ZUG. Entstandene Kosten kann die OFFICE ZUG dem Partner belasten. Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung sind Teillieferungen durch die OFFICE ZUG zulässig.

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Bürobedarfsartikel zu folgenden Konditionen:

bis CHF 50.00 netto: Rüst-/Transportpauschale von CHF 12.00

CHF 50.00 bis CHF 100.00 netto: Rüst-/Transportpauschale von CHF 10.00

ab CHF 100.00 netto: franko Domizil

Expresszuschlag: effektive Kosten zuzüglich des effektiven Expresszuschlags

Wenn nicht anders vereinbart, wird bei Bürogeräten und Büroeinrichtungen pro Auftragspauschale verrechnet:

bis CHF 100.00 netto: Rüst-/Transportpauschale von CHF 20.00

Extrabestellung:

Diese Bestellungen sind in jedem Fall verbindlich und können nicht retourniert werden. Mindestverpackungseinheiten müssen zwingend eingehalten werden. Die Lieferzeit beläuft sich auf ca. 14-15 Tage (Lieferungen aus dem Ausland können länger dauern). Möbel und Einrichtungen unterliegen speziellen Lieferfristen, die dem Partner im Einzelfall mitgeteilt werden.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der OFFICE ZUG.

Garantie:

Die Garantiezeit beträgt, sofern nichts anderes vermerkt, 12 Monate ab Lieferdatum. Die Rechnung gilt als Garantieschein.

Beanstandungen:

Der Partner ist verpflichtet, die von uns gelieferten Produkte unmittelbar nach der Anlieferung oder Abholung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Allfällige Schäden, Mängel und Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung, innert 5 Arbeitstagen zu melden.

Rücksendungen:

Der Partner sendet die beanstandete Ware auf eigene Kosten in der Originalverpackung nach Absprache mit uns innert 10 Tagen zu Überprüfung zurück. Bitte hierfür eine Kopie vom erhaltenen Lieferschein, mit einer entsprechenden Begründung zurücksenden. Bei verspäteter Meldung entstehen Bearbeitungsgebühren von 40%, die der Gutschrift abgezogen werden. Beschaffungsprodukte (Produkte welche im Shop nicht als Lagerartikel deklariert sind und die deshalb nur auf Partnerbestellungen hin speziell beschafft werden) sowie sämtliche Ess- und Trinkwaren können in keinem Fall an uns zurückgegeben werden.

Ersatzlieferung und Nachbesserung:

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist mangelhaft, so werden wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungs-Ansprüche des Partners Ersatz liefern, nachbessern oder den Rechnungsbetrag gut schreiben. Auf Extraformate zugeschnittenes Papier, Extrabestellungen sowie Sonderanfertigungen und für Detailhandelseinheiten angebrochene Ware können nicht zurückgenommen werden. Die Kosten für die Durchführung der Ersatzlieferung und Nachbesserung insbesondere für den Transport der Ware, werden von uns getragen, es sei denn, diese Kosten stehen ausser Verhältnis zum Wert der Ware.

Gewährleistungsfrist:

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware an den Partner.

Preise:

Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Es sind in CHF ausgewiesene Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Zahlung:

Der Kaufpreis versteht sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen offene Rechnung oder direkte Kreditzahlung. Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Zur Absicherung des Kreditrisikos müssen wir uns entsprechend der jeweiligen Bonität vorbehalten, die vom Partner in Auftrag gegebene Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Anzahlung durchzuführen.

Bei einer Auftragssumme ab CHF 50‘000.00 ist der Kaufpreis wie folgt fällig:

1/3 bei Auftragserteilung innert 10 Tagen rein netto

1/3 bei Auslieferung innert 10 Tagen rein netto

1/3 auf Rechnung innert 30 Tagen

Verzugszins:

Ab Verfalldatum der Rechnung wird dem Partner ein Verzugszins in der Höhe von 5% belastet. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr fällig.

Gewährleistung bei Ersatzlieferung und Nachbesserung:

Die Gewährleistung von gelieferten Produkten richtet sich vollumfänglich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten. Der Partner verzichtet auf weitere Garantieansprüche. Die Gewährleistung beschränkt sich aufgrund der jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers oder Lieferanten in der Regel auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Produkte. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Mängel, welche nicht vom Hersteller oder dem Lieferanten zu verantworten sind, insbesondere für unsachgemässe Lagerung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, natürliche Abnutzung, unsachgemässe Handhabung, höhere Gewalt oder ähnliche Gründe. Für Ersatzlieferung und Nachbesserung haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.

Schadenersatzansprüche:

Schadenersatzansprüche des Abnehmers aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der OFFICE ZUG.

Haftung:

Die OFFICE ZUG haftet nur für direkten Schaden und nur wenn nachgewiesen ist, dass dieser durch grobes Verschulden verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung beschränkt.

Vertraulichkeit:

Der Partner verpflichtet sich, Daten und Informationen insbesondere Preise, Rabatte usw. vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall an Dritten zugänglich zu machen.

Datenschutz:

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weiter gegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die OFFICE ZUG ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Prüfungsunternehmen zu übermitteln. Der Partner ist berechtigt, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Kreditlimite / Informationspflicht:

Die OFFICE ZUG kann vom Partner jederzeit Sicherheiten in Höhe einer vorgegeben Kreditlimite verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Partners behält sich die OFFICE ZUG vor Sicherheiten zu verlangen und auf Vorauszahlung oder per Nachnahme zu liefern.Der Partner verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen (Aktionariat, Rechtsform, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Adresse) sowie allenfalls die Geschäftsexistenz gefährdende Umstände unverzüglich uns zu melden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in Ausland geliefert wird. Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung ist Zug. Wir sind berechtigt, auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.

Inkrafttreten:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Juli 2019 und ersetzten alle früheren Ausgaben.

OFFICE ZUG AG